Fördergelder / Baugesuche

Beziehen Sie Formular 32A am Schalter 15c

Beschreibung:

Rund um das Thema Ersatz und Sanierungen von Heizungen besteht ein dichter Dschungel von behördlichen Anforderungen. Wir haben die notwendigen Erfahrungen und Ressourcen um Sie dabei zu unterstützen und erledigen diese Arbeiten für Sie.

Fördergelder:

Das kantonale Förderprogramm für erneuerbare Energie und Energieeffizienz richtet sich an Personen mit Wohneigentum und an Unternehmen, die ihre Liegenschaft zeitgemäss bauen oder sanieren wollen. Damit die Fördergelder zugesichert und ausbezahlt werden können, muss der entsprechende Prozess inklusiv notwendiger Unterlagen (GEAK, Förderantrag, WPSM, etc.) eingehalten und dokumentiert werden.

Baugesuche:

Bei jedem Wechsel des Energieträgers ist die Bauherrschaft verpflichtet das Vorhaben bei der zuständigen Gemeinde genehmigen zu lassen. Je nach Vorhaben sind die einzureichenden Unterlagen und Formulare mehr oder weniger umfangreich und komplex. Insbesondere der Baubewilligungsprozess für Wärmepumpen hat seine Tücken hinsichtlich Grenzabstände, Lärmschutz und Anschlussbewilligungen. Seit März 2022 muss zudem im Kanton Bern das Online-Tool «eBau» angewandt werden.

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